neue StVO betrifft das Fahren mit dem Scooter

von Monika Strobl
24. März 2019

Laut TT vom 24. 3. 2019 wurde die StVO bzgl. fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug und ähnlichen Bewegungsmitteln geändert! Das Fahren mit dem Scooter wird ab dem 8. Lebensjahr am Gehsteig auch ohne Begleitung erlaubt - allerdings nur sofern keine Fußgänger gefährdet werden! 

Solange wir noch keine offizielle Information seitens der Bildungsdirektion oder der Polizei erhalten, gelten noch die alten Vorschriften. Zumal in der Presse keine Information zu entnehmen ist, ab wann diese Novelle in Kraft treten wird. Sobald wir eine aktuelle Freigabe erhalten, wird darüber auf dieser Homepage sofort informiert. Bis dahin am Scooter bitte noch mit Begleitung zur Schule zu kommen.

Seite aus der TT vom 24. 3. bzgl. StVÖ